Häufig gestellte Fragen:
Wird Kunsttherapie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?
Es gibt eine Vielzahl von Krankenkassen, die die Kosten der Kunsttherapie übernehmen oder unterstützen. Siehe unten
Meine Krankenkasse führt diese Therapie nicht in ihrem Leistungskatalog. Kann sie dennoch die Kosten übernehmen?
Ja, es lohnt sich in jedem Fall zusammen mit dem Rezept Ihres Arztes und dem bei mir erhältlichen Infoblatt für Krankenkassen einen Antrag auf Übernahme bzw. Unterstützung zu stellen. Lt. Entscheidung des Bundessozialgerichtes mit Urteil vom 22.3.05 (AZ: B 1 A/03 R) dürfen die Kosten für Kunsttherapie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.Ich habe sehr gute Erfahrungen mit positiven Einzelfallentscheidungen gemacht.
Zahlt meine private Krankenversicherung die Therapie bei Ihnen? Manche privaten Krankenkassen bezahlen Kunsttherapie und manche nicht. Erkundigen Sie sich am besten unter Hinzunahme Ihres Rezeptes und dem bei mir erhältlichen Infoblatt für Krankenkassen bei Ihrer Krankenversicherung.
Mein Arzt kennt Kunsttherapie nicht. Kann er dennoch ein Rezept ausstellen?
Ja. Jeder Arzt kann ein entsprechendes Rezept mit der Anzahl der Einheiten und der Diagnose ausstellen. In der Regel werden 10 bis 15 Einheiten verordnet.Gern kann ich mit Ihrem Arzt im Vorfeld sprechen und alles Wichtige erläutern.
Wie erfolgt die Rechnungstellung?
Ich sende Ihnen eine Rechnung zu. Den Betrag zahlen Sie an mich.Im Fall einer Bezuschussung/Unterstützung durch Ihre Krankenkasse müssen Sie die Rechnung mit Rezept bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen daraufhin die Bezuschussung auf Ihr Konto.
Kann ich die Therapiekosten steuerlich geltend machen?
Ja. Zusammen mit der Verordnung Ihres Arztes können Sie den Rechnungsbetrag oder Ihren Eigenanteil im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs geltend machen.
Ich bin in einer finanziell schwierigen Situation. Gibt es Möglichkeiten einer Ermäßigung?
Ich habe in meiner Praxis immer einen freien Therapieplatz über 3 Einheiten eingerichtet. Außerdem gibt es die Möglichkeit für Menschen, die Kunsttherapie benötigen/wünschen, deren Krankenkasse diese Therapie aber noch nicht unterstützt und wenn sie nicht das normale Honorar bezahlen können, je nach persönlicher Situation eine individuelle Honorar- oder Ausgleichsregelung abzustimmen.
Ich kenne Kunsttherapie nicht. Gibt es die Möglichkeit einer Probestunde?
Ja. Rufen Sie gern an.
Was passiert in der Probestunde?
Je nach Ihren Bedürfnissen führen wir ein Kennenlerngespräch bzw. es werden erste Übungen gemacht.
Ich muß meinen Termin absagen. Verfällt er dann?
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, muss er mind. 24 h vorher abgesagt werden. Für Termine, die von Ihnen erst später oder gar nicht abgesagt werden, wird das vereinbarte Honorar fällig.
In welcher Form findet die Therapie statt?
Kunsttherapie wird als Einzeltherapie oder in kleinen Gruppen durchgeführt.
Die Kosten, abhängig von Dauer und Setting, betragen z.Zt. zwischen 29,- und 65,- Euro/Einheit und werden von einigen Krankenkassen und privaten Versicherungen ganz oder teilweise übernommen. Ein erstes Informationsgespräch am Telefon (ca. 20-30 Min.) ist kostenfrei.
Krankenkassen-Kostenübernahme
Die Psychotherapie (HPG) und die Kunsttherapie kann ich nur über einige wenige gesetzliche und einige Privatkassen und Zusatzkassen, je nach Vertragsvereinbarungen der Kasse mit Ihnen, abrechnen. Kostenübernahme der Anthroposophischen Kunsttherapie* auf Verordnung eines Arztes z. Zt. durch folgende gesetzliche Krankenkassen:
• Securvita BKK
• BEK / GEK (Barmer Ersatzkasse)
• BKK R+V
• BKK VBU
• Vereinigte BKK
• BKK Diakonie
• BKK Wirtschaft und Finanzen
• Bahn BKK
• HEK BKK
• BKK Braun Melsungen
• BKK Ernst & Young
• BKK Mahle
• BKK ProVIta
• BKK Herkules
• BKK Kassana
• mhplus BKK
• Deutsche BKK (Einzelfallentscheidung)
• Private Krankenversicherung
… sowie Einzelfallentscheidungen bei einigen anderen Kassen (Welche Kassen bezuschussen, kann sich von Zeit zu Zeit ändern!).
*Mit Rezept vom Arzt, Psychotherapeuten oder Psychiater auch von der Steuer absetzbar. Formulierung auf dem Rezept: „Anthroposophische Kunsttherapie/Malen oder Plastizieren“
Erläuterung: Die Securvita zahlt 45,- € pro Termin – Sie rechnen aber mit ihr selber ab, nach Erhalt der Rechnung von mir. Die Barmer zahlt 26.- € pro Termin – Sie rechnen mit ihr selber ab. (Die Barmer übernimmt 13,-€ p.p. für Gruppentherapie.)Die SBK (Siemensbetriebskrankenkasse) zahlt 25,-€ pro Termin. Der Versicherte zahlt 10% der Therapiekosten. Die Verordnung soll von einem anthroposophischen Arzt ausgestellt werden!
Manche Kassen übernehmen die Kosten sowohl für Psychotherapie (HPG) als auch für Kunsttherapie im Sinne einer Einzelfall-Entscheidung.
Erstattung für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® Malerei und Musik
Die aus der Kranken-Zuschuss-Kasse der Adam Opel AG für ergänzende Heil- und Vorsorgemethoden hervorgegangene praenatura Zusatzversicherung für ergänzende Heil- und Vorsorgemethoden erstattet seit 2017 die Kosten für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)® – aus dem 18. BVAKT – Rundbrief • Mai 2018
Jedoch auch:
Teilnahme am Vertrag zur Integrierten Versorgung:
Sind Sie bei Therapeuten oder Ärzten, die ebenfalls bei der IV zugelassen sind, können Sie auf diesem Wege auch eine teilweise Erstattung erhalten! Informieren Sie sich hier:
Sonderfall Kostenerstattung bei Heilpraktikerleistungen
In Regionen mit besonders ausgeprägtem Mangel an approbierten psychologischen PsychotherapeutInnen und daraus resultierenden unzumutbar langen Wartezeiten, bekannt sind bis zu 12 Monate, sind die gesetzlichen Krankenkassen in der Praxis dazu übergegangen in einzelnen Ausnahmefällen auch die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie per Kostenerstattung zu übernehmen.
Therapie.de empfiehlt gesetzlich versicherten Hilfesuchenden, die in Regionen mit derart langen Wartezeiten bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten einen Therapieplatz suchen, sich bei ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen für eine Kostenerstattung bei einer Heilpraktiker-Behandlung zu erkundigen. (www.therapie.de)
Honorarverträge für z.B. Einrichtungen, Träger, Vereine bei Leistungen über längere Zeiträume sind bei mir möglich.
Kliniken (z.B.):
www.filderklinik.de in Stuttgart, Baden-Württemberg
www.gemeinschaftskrankenhaus in Herdecke, NRW
www.havelhoehe.de in Berlin
www.klinik-lahnhoehe.de in Lahnstein, Rheinland-Pfalz
www.klinik-oeschelbronn.de bei Pforzheim, Baden-Württemberg
www.paracelsus-krankenhaus.de in Bad Liebenzell, Baden-Württemberg
Kur-Kliniken:
www.schloss-hamborn.de in Hambornn Niedersachsen
www.sanatorium-sonneneck.de inBadenweiler, Baden-Württemberg
www.klinik-lahnhoehe.de in Lahnstein, Rheinland-Pfalz
www.alpenhof-kranzegg.de in Rettenberg (Allgäu) in Bayern