Kosten und Termine

Häu­fig gestellte Fragen:

Wird Kunst­the­ra­pie von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bezahlt?
Es gibt eine Viel­zahl von Kran­ken­kas­sen, die die Kos­ten der Kunst­the­ra­pie über­neh­men oder unter­stüt­zen. Siehe unten

Meine Kran­ken­kasse führt diese The­ra­pie nicht in ihrem Leis­tungs­ka­ta­log. Kann sie den­noch die Kos­ten über­neh­men?
Ja, es lohnt sich in jedem Fall zusam­men mit dem Rezept Ihres Arz­tes und dem bei mir erhält­li­chen Info­blatt für Kran­ken­kas­sen einen Antrag auf Über­nahme bzw. Unter­stüt­zung zu stel­len. Lt. Ent­schei­dung des Bun­des­so­zi­al­ge­rich­tes mit Urteil vom 22.3.05 (AZ: B 1 A/03 R) dür­fen die Kos­ten für Kunst­the­ra­pie von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen erstat­tet wer­den.Ich habe sehr gute Erfah­run­gen mit posi­ti­ven Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen gemacht.

Zahlt meine pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung die The­ra­pie bei Ihnen? Man­che pri­va­ten Kran­ken­kas­sen bezah­len Kunst­the­ra­pie und man­che nicht. Erkun­di­gen Sie sich am bes­ten unter Hin­zu­nahme Ihres Rezep­tes und dem bei mir erhält­li­chen Info­blatt für Kran­ken­kas­sen bei Ihrer Krankenversicherung.

Mein Arzt kennt Kunst­the­ra­pie nicht. Kann er den­noch ein Rezept aus­stel­len?
Ja. Jeder Arzt kann ein ent­spre­chen­des Rezept mit der Anzahl der Ein­hei­ten und der Dia­gnose aus­stel­len. In der Regel wer­den 10 bis 15 Ein­hei­ten ver­ord­net.Gern kann ich mit Ihrem Arzt im Vor­feld spre­chen und alles Wich­tige erläutern.

Wie erfolgt die Rech­nung­stel­lung?
Ich sende Ihnen eine Rech­nung zu. Den Betrag zah­len Sie an mich.Im Fall einer Bezuschussung/Unterstützung durch Ihre Kran­ken­kasse müs­sen Sie die Rech­nung mit Rezept bei Ihrer Kran­ken­kasse ein­rei­chen. Ihre Kran­ken­kasse erstat­tet Ihnen dar­auf­hin die Bezu­schus­sung auf Ihr Konto.

Kann ich die The­ra­pie­kos­ten steu­er­lich gel­tend machen?
Ja. Zusam­men mit der Ver­ord­nung Ihres Arz­tes kön­nen Sie den Rech­nungs­be­trag oder Ihren Eigen­an­teil im Rah­men Ihres Lohn­steu­er­jah­res­aus­gleichs gel­tend machen.

Ich bin in einer finan­zi­ell schwie­ri­gen Situa­tion. Gibt es Mög­lich­kei­ten einer Ermä­ßi­gung?
Ich habe in mei­ner Pra­xis immer einen freien The­ra­pie­platz über 3 Ein­hei­ten ein­ge­rich­tet. Außer­dem gibt es die Mög­lich­keit für Men­schen, die Kunst­the­ra­pie benötigen/wünschen, deren Kran­ken­kasse diese The­ra­pie aber noch nicht unter­stützt und wenn sie nicht das nor­male Hono­rar bezah­len kön­nen, je nach per­sön­li­cher Situa­tion eine indi­vi­du­elle Honorar- oder Aus­gleichs­re­ge­lung abzustimmen.

Ich kenne Kunst­the­ra­pie nicht. Gibt es die Mög­lich­keit einer Pro­be­stunde?
Ja. Rufen Sie gern an.

Was pas­siert in der Pro­be­stunde?
Je nach Ihren Bedürf­nis­sen füh­ren wir ein Ken­nen­lern­ge­spräch bzw. es wer­den erste Übun­gen gemacht.

Ich muß mei­nen Ter­min absa­gen. Ver­fällt er dann?
Wenn Sie einen ver­ein­bar­ten Ter­min nicht ein­hal­ten kön­nen, muss er mind. 24 h vor­her abge­sagt wer­den. Für Ter­mine, die von Ihnen erst spä­ter oder gar nicht abge­sagt wer­den, wird das ver­ein­barte Hono­rar fällig.

In wel­cher Form fin­det die The­ra­pie statt?
Kunst­the­ra­pie wird als Ein­zel­the­ra­pie oder in klei­nen Grup­pen durchgeführt.

Die Kos­ten, abhän­gig von Dauer und Set­ting, betra­gen z.Zt. zwi­schen 29,- und 65,- Euro/Einheit und wer­den von eini­gen Kran­ken­kas­sen und pri­va­ten Ver­si­che­run­gen ganz oder teil­weise über­nom­men. Ein ers­tes Infor­ma­ti­ons­ge­spräch am Tele­fon (ca. 20-30 Min.) ist kostenfrei.

Krankenkassen-Kostenübernahme
Die Psy­cho­the­ra­pie (HPG) und die Kunst­the­ra­pie kann ich nur über einige wenige gesetz­li­che und einige Pri­vat­kas­sen und Zusatz­kas­sen, je nach Ver­trags­ver­ein­ba­run­gen der Kasse mit Ihnen, abrech­nen. Kos­ten­über­nahme der Anthro­po­so­phi­schen Kunst­the­ra­pie* auf Ver­ord­nung eines Arz­tes z. Zt. durch fol­gende gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen:

• Secur­vita BKK
• BEK / GEK (Bar­mer Ersatz­kasse)
• BKK R+V
• BKK VBU
• Ver­ei­nigte BKK
• BKK Dia­ko­nie
• BKK Wirt­schaft und Finan­zen
• Bahn BKK
• HEK BKK
• BKK Braun Melsun­gen
• BKK Ernst & Young
• BKK Mahle
• BKK ProVIta
• BKK Her­ku­les
• BKK Kas­sana
• mhplus BKK
• Deut­sche BKK (Ein­zel­fall­ent­schei­dung)
• Pri­vate Krankenversicherung
… sowie Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen bei eini­gen ande­ren Kas­sen (Wel­che Kas­sen bezu­schus­sen, kann sich von Zeit zu Zeit ändern!).

*Mit Rezept vom Arzt, Psy­cho­the­ra­peu­ten oder Psych­ia­ter auch von der Steuer absetz­bar. For­mu­lie­rung auf dem Rezept: „Anthro­po­so­phi­sche Kunsttherapie/Malen oder Plastizieren“

Erläu­te­rung: Die Secur­vita zahlt 45,- € pro Ter­min – Sie rech­nen aber mit ihr sel­ber ab, nach Erhalt der Rech­nung von mir. Die Bar­mer zahlt 26.- € pro Ter­min – Sie rech­nen mit ihr sel­ber ab. (Die Bar­mer über­nimmt 13,-€ p.p. für Grup­pen­the­ra­pie.)Die SBK (Sie­mens­be­triebs­kran­ken­kasse) zahlt 25,-€ pro Ter­min. Der Ver­si­cherte zahlt 10% der The­ra­pie­kos­ten. Die Ver­ord­nung soll von einem anthro­po­so­phi­schen Arzt aus­ge­stellt werden!

Man­che Kas­sen über­neh­men die Kos­ten sowohl für Psy­cho­the­ra­pie (HPG) als auch für Kunst­the­ra­pie im Sinne einer Einzelfall-Entscheidung.
Erstat­tung für Anthro­po­so­phi­sche Kunst­the­ra­pie (BVAKT)® Male­rei und Musik
Die aus der Kranken-Zuschuss-Kasse der Adam Opel AG für ergän­zende Heil- und Vor­sor­ge­me­tho­den her­vor­ge­gan­gene prae­na­tura Zusatz­ver­si­che­rung für ergän­zende Heil- und Vor­sor­ge­me­tho­den erstat­tet seit 2017 die Kos­ten für Anthro­po­so­phi­sche Kunst­the­ra­pie (BVAKT)® – aus dem 18. BVAKT – Rund­brief • Mai 2018
Jedoch auch:

Teilnahme am Vertrag zur Integrierten Versorgung:

Sind Sie bei Therapeuten oder Ärzten, die ebenfalls bei der IV zugelassen sind, können Sie auf diesem Wege auch eine teilweise Erstattung erhalten! Informieren Sie sich hier:

Son­der­fall Kos­ten­er­stat­tung bei Heilpraktikerleistungen
In Regio­nen mit beson­ders aus­ge­präg­tem Man­gel an appro­bier­ten psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peu­tIn­nen und dar­aus resul­tie­ren­den unzu­mut­bar lan­gen War­te­zei­ten, bekannt sind bis zu 12 Monate, sind die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen in der Pra­xis dazu über­ge­gan­gen in ein­zel­nen Aus­nah­me­fäl­len auch die Kos­ten für psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lun­gen durch Heil­prak­ti­ker für Psy­cho­the­ra­pie per Kos­ten­er­stat­tung zu übernehmen.

Therapie.de emp­fiehlt gesetz­lich ver­si­cher­ten Hil­fe­su­chen­den, die in Regio­nen mit der­art lan­gen War­te­zei­ten bei appro­bier­ten Psy­cho­lo­gi­schen Psy­cho­the­ra­peu­ten einen The­ra­pie­platz suchen, sich bei ihrer Kran­ken­kasse nach den genauen Bedin­gun­gen für eine Kos­ten­er­stat­tung bei einer Heilpraktiker-Behandlung zu erkun­di­gen. (www.therapie.de)

Hono­rar­ver­träge für z.B. Ein­rich­tun­gen, Trä­ger, Ver­eine bei Leis­tun­gen über län­gere Zeit­räume sind bei mir möglich.

 

Kliniken (z.B.):

www.filderklinik.de in Stuttgart, Baden-Württemberg

www.gemeinschaftskrankenhaus  in Herdecke, NRW

www.havelhoehe.de in Berlin

www.klinik-lahnhoehe.de in Lahnstein, Rheinland-Pfalz

www.klinik-oeschelbronn.de bei Pforzheim, Baden-Württemberg

www.paracelsus-krankenhaus.de in Bad Liebenzell, Baden-Württemberg

Kur-Kliniken:


www.schloss-hamborn.de in Hambornn Niedersachsen

www.sanatorium-sonneneck.de inBadenweiler, Baden-Württemberg

www.klinik-lahnhoehe.de in Lahnstein, Rheinland-Pfalz

www.alpenhof-kranzegg.de‎  in Rettenberg (Allgäu) in Bayern